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RENTE

Das 3-Schichten Modell

Das Problem der Rentenlücke ist in Deutschland lange bekannt. Die zuküfntige deutsche Rente wird für die heutigen Beitragszahler nicht ausreichen. Deshalb hat die deutsche Regierung verschiedene Produkte zur Altersvorsorge eingeführt, die auf dem deutschen Finanzdienstleistungsmarkt vertrieben werden. 

 

Die Altersvorsorgeprodukte werden im 3-Schichten Modell eingeteilt und sie unterscheiden sich bezüglich der steuerlichen Gesichtspunkten und staatlicher Förderung.

  • 1. Schicht: Basisversorgung (staatlich gefördert)

  • 2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzversorgung (staatlich gefördert)

  • 3. Schicht: private Altersvorsorge

1. Schicht

Gesetzliche Rente

Basisrente (Rürup)

2. Schicht

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Riester

3. Schicht

Fondsgebunde Rente

Sparpläne

Depots

Basisversorgung (1. Schicht)

Die Produkte aus der ersten Schicht genießen eine steuerliche Begünstigung durch Abzugsfähigkeit der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen. Dafür haben werden die Rentenauszahlungen nachgelagert in der Rentenphase besteuert. Der Kunde hat während der Ansparphase keinen Zugriff auf die angesparte Rente. Die Rente ist jedoch insolvenzgeschützt, und wird somit bei einer Privatinsolvenz nicht berücksichtigt. Während der Auszahlphase hat der Kunde nur die Möglichkeit das angesparte Vermögen als monatliche Rente zu beziehen. Die Rente wird ab Rentenbeginn lebenslänglich garantiert ausgezahlt. Die Ansprüche aus diesen Produkten sind nicht außerhalb von Deutschland übertragbar. Zusätzlich sind diese nicht vererbbar, beleihbar, oder veräußerbar, was sie sehr unflexibel im Vergleich zu anderen Produktkategorien macht.

Zu dieser Schicht gehören die folgenden Produkte:

  • Gesetzliche Rentenversicherung

  • Landwirschaftliche Alterskassen

  • Berufsständische Versorgung (z.B. Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen)

  • Private kapitalgedeckte Leibrente (Basisrente / Rürup-Rente)

Kapitalgedeckte Zusatzversorgung (2. Schicht)

Zur 2. Schicht der Altersvorsorge gehören staatlich geförderte Zusatzversorgung, die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente. Beide Vorsorgeformen sind während der Ansparphase steuerbegünstigt. In der Rentenphase müssen die Auszahlungen aus den abgeschlossenen Verträgen voll versteuert werden. Die Rentenansprüche bleiben nur erhalten, wenn die Rente innerhalb der EU bezogen wird. Die Rentenansprüche sind ebenfalls nicht vererbbar, beleihbar, oder veräußerbar. Bei der Riesterrente ist es möglich das angesparte Vermögen als Wohn-Riester zu benutzen, was beim Hauskauf von Vorteil sein kann. Die Produkte aus dieser Schicht sind nur für Menschen aus dem förderungsfähigen Personenkreis vorgesehen.

Hierzu gehören:

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer:innen

  • Beamt:innen, Richter:innen, Berufssoldat:innen

  • Wehr- und Zivildienstleistende

  • Bezieher:innen von Lohnersatzleistungen (ALG I, ALG II, Krankengeld)

  • Nicht erwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeit

  • Vollständig erwerbsgeminderte dienstunfähige Personen

 

Nicht zulagenberechtigt sind:

  • Altersrentner:innen/Pensionär:innen

  • Studierende, die nicht rentenversicherungspflichtig sind

  • Geringfügig Beschäftigte (die den Arbeitgeberanteil zur gesetzl. RV nicht durch eigene Beiträge aufstocken)

Private Altersvorsorge (3. Schicht)

Die Altersvorsorgeprodukte der dritten Schicht erhalten keine staatliche Förderung und in ihnen wird ohne steuerliche Begünstigung vom Nettoeinkommen des Anlegers eingezahlt. Die Beiträge werden entweder in einem freien Depot, oder in einem Depot mit Versicherungsmantel, regelmäßig in den freien Wertpapiermarkt investiert. Wir bei StayFinancial empfehlen hierfür ein weltweites, ETF-basiertes, prognosefreies Porfolio. Ein freies Depot ist kostengünstig und wird vom Anleger selbst bedient. Zwar hat ein Depot mit Versicherungsmantel mehr Kosten, ist aber langfristig oft stärker in der Wertentwicklung. Zusätzlich wird in der Auszahlphase der Ertrag aus dem ETF-Investment unter bestimmten Bedinungen mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Das bedeutet, dass die Erträge aus Kapitalauszahlungen nur teilweise besteuert werden. Private Vorsorgeprodukte haben eine hohe Flexibilität in den Anspar- und Auszahlphasen, beispielsweise bei Laufzeiten, Einzahlungsraten, Auszahlungsvarianten und Zusatzversicherungen. 

Zu dieser Schicht gehören die folgenden Produkte:

  • Fondsgebundene (Private) Rentenversicherung

  • Investmentsparpläne

  • Kapitalbildende Lebensversicherung

  • Aktien

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